Frank Fischer
Frank Fischer vertritt nationale und internationale Mandanten in Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten, in Schiedsverfahren und bei der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Zu einem Schwerpunkt seiner Tätigkeit zählt die Beratung in gesellschafts-, bank- und finanzrechtlichen Streitigkeiten. Darüber hinaus berät er in Verfahren mit steuerrechtlichem Bezug und Post-M&A-Streitigkeiten. Oft handelt es sich dabei um komplexe Verfahren mit hohen Streitwerten und grenzüberschreitenden Bezügen.
Zu seinen Mandanten gehören große deutsche und internationale Unternehmen, institutionelle Investoren wie Hedgefonds sowie Unternehmer und Gesellschafter.
Außerdem ist Frank Fischer als Schiedsrichter in nationalen und internationalen Schiedsverfahren tätig.
"Ein exzellenter Jurist und starker Verhandler, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. … Auch sein besonderes Verständnis für grenzüberschreitende Sachverhalte und seine sehr gute internationale Vernetzung sind hervorzuheben." (Legal500 EMEA 2024)
"Hohe fachliche Kompetenz.", "Top-Prozessrechtler." (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2023/24)
"Great litigation lawyer, very smart, dynamic and highly professional. A winner who devotes himself to every client with everything he has. Top lawyer." (Legal500 EMEA 2024)
"Sehr kundig im Finanzsektor, mit Vielzahl von Produkten und Themen vertraut." (Legal500 EMEA 2024)
"Sehr empfehlenswert, vor allem bei komplexen zivilrechtlichen Streitigkeiten." (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2022/23)
- seit 2011 Partner der Kanzlei Wendelstein
- 2009 bis 2010 Foreign Associate bei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan LLP, New York
- 2006 bis 2010 Rechtsanwalt bei Hengeler Mueller, Frankfurt am Main (Senior Associate)
- 2003 bis 2005 Referendariat am OLG Frankfurt am Main
- 1997 bis 1998 Rentenhändler an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main
- 1995 bis 2000 Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg
- 1993 bis 1995 Bankkaufmann bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main / Commerzbank International Luxembourg S.A., Luxemburg
- Unwirksamkeit eines CMS-Spread-Sammler-Swap-Vertrages wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot; Aufklärungspflichtverletzung, Anmerkung zu LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10. März 2008 (2-04 O 388/06) - WM 2008, 1061, WuB IV C. § 307 BGB 1.09 (gemeinsam mit Sven H. Schneider)
- Der Vorstand in der deutschen AG, in: Kalss/Frotz/Schörghofer (Hrsg.), Handbuch für den Vorstand, 2017 (mit Dr. Lars F. Freytag, Karl T. Koenen und Michael Walbert)